technisches Reglement - 2012

 

Änderungen "Technisches Reglement Serientourenwagen 2012" und "Technisches Reglement Spezialtourenwagen 2012":

Die Klasse 1 - Junioren bis 1400ccm fährt bis einschließlich 2012 unter den Reglement Spezialtourenwagen, ab dem Jahr 2013 unter den Reglement Serientourenwagen.
3. Karosserie und Fahrgestell

Um versteckte Rammeinrichtungen zu vermeiden, ist das Aussteifen der äußeren Karosserie ( Kotflügel, Stoßstange, etc. ) ist durch Verfüllen von Bauschaum oder sonstigen Materialien verboten.

4. Überrollvorrichtung

Eine Verbindung des vorderen Käfigrohres (A-Säule) mit dem Fahrwerkdom der Vorderachse durch die Spritzwand ist zulässig. Die so entstehenden Löcher MÜSSEN FLÜSSIGKEITSDICHT und VOLLSTÄNDIG aus dem selben Material das dem der Spritzwand entspricht, verschlossen werden.

28. Startnummern

Startnummern müssen rechts und links am Fahrzeug angebracht sein.
Für Tourenwagen ist vorzugsweise das hintere Fenster oder die Fahrertür zu nutzen. Zusätzlich muss eine dritte Startnummer, vom Fahrer aus betrachtet in der rechten vorderen Ecke auf dem Dach angebracht werden, lesbar vom Vorstart aus. Diese Startnummer dient der Zeitnahme und dem Vorstart und muss die gleichen Maße haben, wie die seitlichen Startnummern.
Die Mindesthöhe der Ziffern muss 20 cm betragen bei einer Strichbreite von mindestens 4 cm. Die Ziffern der Startnummern müssen schwarz auf einem weißen Hintergrund sein.

Änderungen "Technisches Reglement Spezialtourenwagen 2012":
2. Zugelassene Fahrzeuge

Ein Umbau von 2-Rad-Antrieb auf 4-Rad-Antrieb oder umgekehrt ist zulässig, wobei nur Serienteile des Fahrzeugherstellers zu verwenden sind.

Änderungen "Technisches Reglement Serientourenwagen 2012":
13. Bremsanlage

Eine Antiblockiervorrichtung (z.B. ABS) darf stillgelegt oder ausgebaut werden.

15. Radaufhängung

Bei Gewindefahrwerken wird die Vorspannfeder und die Hauptfeder als eine Feder betrachtet.

30. Nachweispflicht

Das Datenblatt und / oder der KFZ-Brief ist bei der TA unaufgefordert vorzulegen. Ohne den Nachweis der Serienmäßigkeit kann keine TA erfolgen!

 

Die Klassen 1 (nur noch bis 2012), 2, 4, 6, 7 und 8 sind zugelassen unter den Bestimmungen :

Die Klassen 3 und 5 (ab 2013 auch Klasse 1) sind zugelassen unter den Bestimmungen :

 

Die Klasse 0 - Trabant Cross Cup ist zugelassen unter den Bestimmungen :

(Reglement 2012 folgt!)

 

Bei Fragen zum technischen Reglement, Mail mit Anliegen und Tel. Nr. an

 

technische-abnahme@ilp-autocross.de